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Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V.

 

Mitgliedschaft

Mitglied des BDV kann nach §3 der Satzung jede natürliche und juristische Person sowie jede Personenmehrheit werden, die

a) gewerbsmäßig Verpflegungs- und Versorgungsautomaten zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung aufstellt (Operator) und/oder vermietet oder verkauft,

b) als Hersteller oder Generalimporteur von Verpflegungs- und Versorgungsautomaten und/oder Zahlungssystemen oder sonstigen Bestandteilen oder Zusatzgeräten von Verpflegungs- und Versorgungsautomaten und deren Zahlungs- sowie Datenerfassungs- und/oder Übertragungssystemen gewerblich tätig ist,

c) als Hersteller oder Lieferant von zur Bewirtschaftung von Verpflegungs- und Versorgungsautomaten geeigneten Produkten und Ausrüstungsgegenständen gewerblich tätig ist,

d) auf sonstige Weise im Bereich Verpflegungs- und Versorgungssysteme tätig ist, oder die mit der Entwicklung von derartigen Systemen oder mit der Unterstützung, Beratung oder Berichterstattung hierzu befaßt ist.

Natürliche und juristische Personen sowie Personenmehrheiten, die mit Mitgliedern des Vereins in besonderer Weise verbunden sind und/oder deren Zielsetzung darauf gerichtet ist, den Vereinszweck zu fördern, können förderndes Mitglied werden.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Für den Antrag ist ein spezielles Formular zu verwenden, dem ein Firmenfragebogen und ein Auszug aus dem Handelsregister bzw. Gewerbemelderegister beizufügen ist:

Angaben über das Unternehmen (pdf-Formular, 217 kB)
Aufnahmeantrag (pdf-Formular*, 142 kB)

Wer Mitglied werden will, muß sich verpflichten, die Satzung, den Ehrenkodex, die Verbandsphilosophie und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands einzuhalten.

Der Ehrenkodex steht auf der Download-Seite zum Herunterladen bereit.

Wer sich um die Aufnahme in den BDV bewirbt, hat zwei Referenz-Firmen aus dem Kreis der BDV-Mitglieder zu benennen. Weitere Voraussetzung für die Aufnahme eines Operators in den BDV ist, daß er mindestens ein Jahr geschäftlich aktiv ist.

Die - umsatzabhängige - Höhe des Mitgliedsbeitrags kann in der Geschäftsstelle erfragt werden.

 

 

  Letzte Änderung: 04.01.2010